Subdirektion Merz & Partner
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Für neue Arbeitgeber

Ihr neuer Mitarbeiter bringt eine Betriebsrente mit. Gut so.

Viele Mitarbeiter aus Handwerk, Industrie und Mittelstand haben eine Betriebsrente, im Idealfall über ein Versorgungswerk. Beim Jobwechsel läuft sie einfach weiter. Was das für Sie als neuen Arbeitgeber bedeutet, steht auf dieser Seite. Kurz und ohne Aufwand für Sie.

✓Keine neuen Kosten für den Mitarbeiter ✓Ein Vertrag, ein Leben lang ✓Wir übernehmen die Arbeit
Ihre zwei Wege

Übernehmen oder portieren.

Beides ist gesetzlich geregelt und gelebte Praxis. Wir beraten Sie, welcher Weg für Ihren Betrieb der richtige ist, kostenfrei.

01

Vertrag übernehmen

Sie treten als neuer Arbeitgeber in den bestehenden Vertrag ein. Der einfachste Weg, in den meisten Fällen die beste Wahl.

  • ✓Alle Garantien und Konditionen bleiben erhalten
  • ✓Keine neuen Abschlusskosten, keine Gesundheitsprüfung
  • ✓Für Sie: im Kern eine Unterschrift, wir erledigen den Rest
02

Guthaben portieren

Sie haben bereits einen eigenen Gruppenvertrag? Dann kann das Guthaben dorthin übertragen werden (§ 4 BetrAVG).

  • ✓Alles bei einem Versorgungsträger: ein Vertrag, eine Abrechnung
  • !Wichtig: Die Vorteile des bestehenden Gruppenvertrags gehen dabei verloren
  • ✓Wir rechnen vorher durch, ob sich die Portierung lohnt
Für Ihren Mitarbeiter ändert sich: nichts.

Keine neuen Abschlusskosten, keine Pause beim Sparen, kein Neustart bei null. Die Rente wächst einfach weiter.

Der Zeitstrahl

Wie die gesetzliche Rente: Jobs wechseln, das Rentenkonto bleibt.

Niemand startet seine gesetzliche Rente alle vier Jahre neu. Genau so gehört es sich auch für die Betriebsrente.

Arbeitgeber 1 Arbeitgeber 2 Arbeitgeber 3 Übernahme Portierung Ihre Betriebsrente · ein Vertrag, durchgehend 25 35 45 55 62 67 frühester Rentenbeginn Regelaltersgrenze

Arbeitgeber können wechseln, der Vertrag kann einmal portiert werden. Entscheidend ist: Es bleibt immer derselbe eine Vertrag, der bis 62 oder 67 durchläuft.

Der Unterschied

Ein Vertrag wächst. Vier Verträge fangen viermal an.

Jeder neue Abschluss kostet erst einmal Geld, startet mit einem höheren Eintrittsalter und wirft die Entwicklung zurück. Ein durchlaufender Vertrag lässt Zins und ETF-Entwicklung ohne Unterbrechung arbeiten.

Start mit 25 Rente mit 67 neuer Vertrag neuer Vertrag neuer Vertrag Ein Vertrag, durchgehend bespart Jedes Mal neu abgeschlossen

Schematische Darstellung: Jeder Neuabschluss bedeutet neue Abschlusskosten und eine Unterbrechung der Entwicklung. Der durchlaufende Vertrag lässt den Zinseszins arbeiten.

Wollen auch Sie sich von anderen Arbeitgebern abheben?

Dann schauen Sie sich an, was die Betriebsrente Gesund⁺ für Ihren Betrieb kann: gleicher Aufwand, deutlich mehr Wirkung bei Ihren Mitarbeitern.

Kontakt

Mitarbeiter mit Vertrag eingestellt? Unser Betriebsrententeam hilft Ihnen weiter.

Wir klären mit dem Versorgungsträger alles Weitere und melden uns bei Ihrem Lohnbüro.